Der Countdown läuft: Ab 1.1.2021 müssen alle Krankenkassen ihren Versicherten anbieten, eine elektronische Patientenakte (ePA) zu führen und die Daten auf der Gesundheitskarte zu speichern. Die Ärzteschaft ist dann verpflichtet, Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit digital direkt an die Krankenkassen zu schicken. Über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) soll zukünftig der sichere Austausch zwischen allen Beteiligten gewährleistet werden.
Doch wie gelingt der Spagat zwischen Datensicherheit und intersektoralem Datenaustausch und welchen langfristigen Nutzen hat das konkret für alle Beteiligten?
Elektronische Patientenakten und den digitalen Datenaustausch durch Telematikinfrastruktur vernetzen
Die Regierung hat mit ihrem Gesetzesbeschluss zur elektronischen Patientenakte (ePA) einen großen Schritt gemacht in Richtung digitalem Datenaustausch. Ganz klar ein Beschluss im Sinne der Patientenfürsorge. Dennoch fremdelt das deutsche Gesundheitswesen noch ein wenig mit der konsequenten Digitalisierung und steht nicht grundlos im sogenannten Digital-Health-Index auf dem vorletzten Platz im Vergleich von 17 europäischen Ländern. Da bleibt viel Luft nach oben.
Natürlich verwalten auch jetzt schon ein Großteil der Ärzte, einige Kassen und zahlreiche Krankenhäuser Patientenakten digital und computergestützt. Was bislang fehlt ist die sinnvolle und intelligente Nutzung der Daten aus den digitalen Akten – und zwar einrichtungsübergreifend. Hier setzt die Telematikinfrastruktur an. Die elektronische Patientenakte (ePA) sammelt Befunde, Laborwerte, Diagnosen und Infos zu Behandlungen und Medikamenteneinnahme.
Mit dem Notfalldatenmanagement NFDM stehen auf der elektronischen Gesundheitskarte zum Beispiel notfallrelevante Angaben zu Blutgruppe und Unverträglichkeiten zur Verfügung. Und mittels der Kommunikation im Medizinwesen (KIM) können Angehörige der Heilberufe untereinander datensicher Arztbriefe, Befunde oder Röntgenbilder austauschen. Im Resultat stehen so die digitalen Patientendaten allen zur Verfügung. Natürlich nur in dem Maße, wie der Patient es möchte.
Dahinter steckt das Ziel, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und Leistungserbringer entscheidungsfähiger zu machen. Ein guter Plan.
Dennoch steht über allem ein Thema, das noch nicht zu Ende diskutiert wurde: Wie funktioniert der Schutz der Daten und wer reguliert eine Weiterverwendung für Dritte? Ein solcher Datenschatz braucht die schützenden Hände eines Profis und einen strategischen Blick in die Zukunft. Hier kommen wir ins Spiel.
Modernisierung gewachsener IT-Systeme - digitale Grundlagen schaffen
Auch der ganz praktische Prozess, die Stapel von Papierakten in eine digital wertvolle Datenmenge zu migrieren, ist nicht ohne Aufwand zu bewältigen. Möglicherweise müssen auch mitgewachsene digitale Systeme angepasst werden – auch das erreicht schnell eine komplexe Dimension.
Letztlich dient es aber dem Patienten und versetzt Behandelnde in die Lage, optimal für den Schutz und die Gesundheit der Menschen zu sorgen. Mit der Digitalisierung seiner Prozesse, wie beispielweise der elektronischen Patientenakte, hat das Gesundheitswesen jetzt die Chance, wenn nicht gar die Pflicht, sich zukunftsfähig aufstellen.
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren IT-Spezialisten.